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 Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ?
Jeder Bauherr braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Als Bauherr müssen Sie gewährleisten, daß die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, daß die beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.
Auch bei einem guten Architekten und zuverlässigen Handwerkern haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlaßt und müssen für die Sicherheit sorgen.
Eine zeitlich auf die Bauzeit befristete Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert.

 Was leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor Schadensersatzansprüchen.

Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen wenn der Bauherr seiner:
  • Verkehrssicherungspflicht (für die Baustelle, die Zufahrt, das Materiallager etc.)
  • Auswahlpflicht (für geeignete Architekten und Handwerker)
  • Überwachungspflicht (Absicherung der Baustelle) nicht ausreichend nachkommt.
Im Rahmen dieses Schutzes übernimmt sie folgende Aufgaben:
  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

 Wann leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung die für alle Schadensereignisse aufkommt gibt es nicht !

In jeder Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
  • Nicht versichert sind zum Beispiel:
  • Schäden die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Selbst erlittene Schäden
  • Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse

 Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag - (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer)nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

 Was ist beim Abschuß einer Bauherrenhaftpflicht zu beachten?
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluß einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).

Lassen Sie sich vor Abschluß einer Bauherrenhaftpflichtversicherung von uns die für Ihre Situation günstigsten Angebote errechnen, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Tip: Ebenfalls im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert ist auch das Risiko des Bauens in Eigenregie (sog. Eigenleistung) sowie das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, welche bei der Selbsthilfe am Bau mitwirken.


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