Bauherrenhaftpflichtversicherung


Wann besteht Versicherungsschutz?


Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag - (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer)nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

zum Abschluß Bauherrenhaftpflichtversicherung